Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Haftung des Lenkers einer Schneefräse, der ein im Bereich einer Zufahrtsstelle geparktes und verschneites Auto übersieht und schwer beschädigt.
OLG Innsbruck 12.10.2000, 2 R 205/00i
Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Haftung des Lenkers einer Schneefräse, der ein im Bereich einer Zufahrtsstelle geparktes und verschneites Auto übersieht und schwer beschädigt.
OLG Innsbruck 12.10.2000, 2 R 205/00i