§ 11a Abs 4 VersVG
Die Entscheidung befasst sich mit der Verpflichtung des Versicherungsgebers dem Versicherungsnehmer vom Inhalt eines, zur Prüfung der Leistungspflicht eingeholten, SV-Gutachtens Kenntnis zu verschaffen.
§ 11a Abs 4 VersVG
Die Entscheidung befasst sich mit der Verpflichtung des Versicherungsgebers dem Versicherungsnehmer vom Inhalt eines, zur Prüfung der Leistungspflicht eingeholten, SV-Gutachtens Kenntnis zu verschaffen.