§ 28 Abs 1 BStG
Die Entscheidung befasst sich mit der Kostentragungspflicht des Bundes für Abänderungen öffentlicher Leitungsanlagen.
OGH 18.10.2000, 7 Ob 214/00x
§ 28 Abs 1 BStG
Die Entscheidung befasst sich mit der Kostentragungspflicht des Bundes für Abänderungen öffentlicher Leitungsanlagen.
OGH 18.10.2000, 7 Ob 214/00x