Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der österreichischen Regelung für den Zugang zu einspurigen Kfz, und mit der Auswertung des Unfallgeschehens mit Beteiligung eines einspurigen Fahrzeugs.
Rechtsgrundlagen: 13. KFGNov; § 64 Abs 4 KFG; § 68a KFG; FSG; § 2 Abs 1 Z 2 lit c FSG; RL 91/439/EWG