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Weiterfahrt trotz gelösten Sicherheitsgurts der Beifahrerin und geöffneter Beifahrertür stellt rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten des Lenkers dar

VerkehrsrechtZVR 2001/91ZVR 2001, 330 - 332 Heft 10 v. 1.10.2001

§ 1295 ABGB

Die Entscheidung befasst sich mit der Beurteilung eines Verkehrsunfalls bei dem die Beifahrerin aus dem fahrenden Fahrzeug geschleudert wurde, nachdem sie aufgrund der unsittlichen Annäherungen des Lenkers, diesen zum Anhalten aufgefordert, ihren Sicherheitsgurt gelöst, und die Fahrzeugtür geöffnet hatte.

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