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SV-Gebühren im Strafverfahren gegen den Lenker sind nicht vom Kfz-Haftpflichtversicherer zu ersetzen

VerkehrsrechtZVR 2001/81ZVR 2001, 307 - 309 Heft 10 v. 1.10.2001

§ 150 VersVG

Die Entscheidung befasst sich mit der Frage, welche Verfahrenskosten vom Haftpflichtversicherer zu tragen sind, wenn die Verteidigungskosten auf seine Weisung hin aufgewendet wurden.

OGH 15.09.2000, 7 Ob 182/00s

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