Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Frage der Haftung eines Reisebusunternehmers für Schäden eines Fahrgastes, die dieser nach einem Sturz während des Stiegenabgangs zur Bord-Toilette erlitt.
OLG Innsbruck 22.07.1999, 1 R 126/99k
Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Frage der Haftung eines Reisebusunternehmers für Schäden eines Fahrgastes, die dieser nach einem Sturz während des Stiegenabgangs zur Bord-Toilette erlitt.
OLG Innsbruck 22.07.1999, 1 R 126/99k