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Jeder Fahrgast eines öffentlichen Verkehrsmittels hat die vorhandenen Haltegriffe zu verwenden

VerkehrsrechtZVR 2000/64ZVR 2000, 271 - 273 Heft 7 und 8 v. 1.7.2000

Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Frage der Haftung eines Reisebusunternehmers für Schäden eines Fahrgastes, die dieser nach einem Sturz während des Stiegenabgangs zur Bord-Toilette erlitt.

OLG Innsbruck 22.07.1999, 1 R 126/99k

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