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Haftung des Straßenerhalters wegen der Unterlassung der Aufstellung von Gefahrenzeichen vor einer engen Schnellstraßenabfahrt

VerkehrsrechtZVR 2000/61ZVR 2000, 266 - 268 Heft 7 und 8 v. 1.7.2000

§ 1304 ABGB; § 1319a ABGB; § 31 StVO; § 43 StVO; § 98 Abs 3 StVO

Die Entscheidung befasst sich mit der Haftung des Straßenerhalters einer Schnellstraße für Schäden aus einem Verkehrsunfall aufgrund seines Unterlassens der Aufstellung eines Gefahrenzeichens an der Unfallstelle.

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