§ 1295 ABGB; § 1304 ABGB; § 1313a ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit der haftungsrechtlichen Beurteilung eines Unfalls auf einer Stiftungsanlage, bei dem eine Besucherin, während des Bestrebens ein Gruppenfoto zu schießen rückwärts in ein nicht abgesichertes leeres Brunnenbecken stürzte.