Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit den Pistensicherungspflichten des Betreuers von Schipisten in einem Gletschergebiet aufgrund des Sturzes eines Schifahrers in eine Gletscherspalte.
OLG Innsbruck 11.03.1999, 2 R 41/99t
Rechtsgrundlagen: § 1295 ABGB; § 36 IPRG