Zusammenfassung: Der Leitsatz befasst sich mit der Möglichkeit der Begehung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes trotz Überfahrens der Haltelinie bei Grünlicht aufgrund einer verkehrsbedingten Haltephase vor Einfahren in die Kreuzung.
BGH 24.06.1999 - 4 StR 61/99