Zusammenfassung: Der Leitsatz befasst sich mit der mangelnden Beschwer des Klägers bei Zuerkennung seines Schmerzengeldanspruchs in Höhe seiner angegebenen Betragsvorstellung.
BGH 02.02.1999, VI ZR 25/98
Rechtsgrundlagen: § 253 II Nr 2 ZPO; § 511 ZPO