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§§ 253 II Nr 2, 511 ZPO

VerkehrsrechtZVR 2000, 99 Heft 3 v. 1.3.2000

Zusammenfassung: Der Leitsatz befasst sich mit der mangelnden Beschwer des Klägers bei Zuerkennung seines Schmerzengeldanspruchs in Höhe seiner angegebenen Betragsvorstellung.

BGH 02.02.1999, VI ZR 25/98

Rechtsgrundlagen: § 253 II Nr 2 ZPO; § 511 ZPO

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