§ 1310 ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit der Beurteilung der Haftung eines Minderjährigen für Verletzungen aus einem Unfall mit einer Hacke.
OGH 23.03.1999, 4 Ob 65/99h
§ 1310 ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit der Beurteilung der Haftung eines Minderjährigen für Verletzungen aus einem Unfall mit einer Hacke.
OGH 23.03.1999, 4 Ob 65/99h