§ 25 Abs 1 StVO; § 94f Abs 1 lit b Z 2 StVO
Die Entscheidung befasst sich mit der Voraussetzung der "spezifischen Berührtheit" einer Berufsgruppe, die deren Anhörungspflicht begründen kann.
§ 25 Abs 1 StVO; § 94f Abs 1 lit b Z 2 StVO
Die Entscheidung befasst sich mit der Voraussetzung der "spezifischen Berührtheit" einer Berufsgruppe, die deren Anhörungspflicht begründen kann.