Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit den Sorgfaltspflichten des Inhabers einer Kaninchenzucht, nachdem einem Kind von einem Kaninchen ein Teil des Fingers abgebissen worden ist.
OLG Innsbruck 07.01.1999, 4 R 302/98p
Rechtsgrundlagen: § 1320 ABGB