vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein Recht von Gebietskörperschaften auf Zugang zu Informationen nach Art 22a B-VG

MaterienrechtInformationsfreiheitsgesetzZVG-Slg 2026/50ZVG 2026, 311 Heft 4 v. 21.8.2026

Art 22 B-VG, Art 22a Abs 2 B-VG, § 11 IFG

Gebietskörperschaften sind keine Grundrechtsträger des in Art 22a Abs 2 B-VG verankerten Rechts auf Zugang zu Informationen und daher nicht berechtigt, sich im eigenen Namen auf das Informationsfreiheitsgesetz zu berufen. Ein von einer Gemeinde gestellter Antrag auf Informationszugang bzw Bescheiderlassung ist mangels Antragslegitimation als unzulässig zurückzuweisen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!