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Kein Wiederaufleben eines erloschenen unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts durch nachträgliche Änderung der Verhältnisse

MaterienrechtFremden- und MigrationswesenZVG-Slg 2026/48ZVG 2026, 302 Heft 4 v. 21.8.2026

§ 51 NAG, § 54 Abs 5 NAG

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