§ 57 AVG, § 30 FSG
Im Verfahren nach § 30 FSG bildet die im Mandatsbescheid festgelegte Maßnahme die „Sache“ des Vorstellungsverfahrens. Die Vorstellungsbehörde ist darauf
§ 57 AVG, § 30 FSG
Im Verfahren nach § 30 FSG bildet die im Mandatsbescheid festgelegte Maßnahme die „Sache“ des Vorstellungsverfahrens. Die Vorstellungsbehörde ist darauf
