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Keine Informationspflicht nach IFG bei fehlender vorhandener Aufzeichnung und überwiegenden Geheimhaltungsinteressen im Vergabeverfahren

MaterienrechtInformationsfreiheitsgesetzZVG-Slg 2026/40ZVG 2026, 242 Heft 3 v. 17.6.2026

Art 22a B-VG, § 2 Abs 1 IFG, § 6 Abs 1 Z 5 IFG, § 14 IFG

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