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Verwendung von Masken als Stilmittel politischer Meinungsäußerung – Keine Verletzung des Anti-Gesichtsverhüllungsgesetzes unter Bezug auf Art 10 EMRK

MaterienrechtSicherheitswesenZVG-Slg 2026/34ZVG 2026, 216 Heft 3 v. 17.6.2026

Art 10 EMRK, § 2 Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz

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