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Automatenbegriff nach § 2 Z 1 Öffnungszeitengesetz 2003 im Einklang mit § 52 Abs 1 GewO 1994

MaterienrechtWirtschaftsrechtZVG-Slg 2025/71ZVG 2025, 472 Heft 5 v. 30.12.2025

§ 52 Abs 1 GewO 1994, § 2 Z 1 ÖffnungszeitenG 2003, VwRallg

Der Automatenbegriff des § 2 Z 1 des Öffnungszeitengesetzes 2003 ist aufgrund des sachlichen Zusammenhanges im Einklang mit dem Automatenbegriff des § 52 Abs 1 GewO 1994 auszulegen. Aus den Gesetzesmaterialien (ErlRV 395 BlgNR 13. GP , 148 f und AB 2044

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