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Notwendigkeit einer Rechtsbelehrung unmittelbar nach der Festnahme, wenn die Rechtsmittelbelehrung am Festnahmeort nicht möglich ist

MaterienrechtSicherheitswesenZVG-Slg 2025/57ZVG 2025, 367 Heft 4 v. 3.12.2025

Art 103 Abs 1 Z 2 B-VG, § 82 Abs 1 SPG, § 35 Z 3 VStG, § 36a VStG

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