§ 99b Abs 1 StVO, § 99b Abs 2 Z 1 StVO, § 99b Abs 2 Z 2 StVO
Erfolgte die Übergabe des Kraftfahrzeuges als Pfandgegenstand an die kreditgewährende Bank nur durch Übergabe des Typenscheins, hat in Ermangelung eines wirksamen Modus die Bank kein dingliches Recht am Fahrzeug. Ein Beschlagnahmebescheid nach § 99b Abs 1 StVO ist daher nicht als rechtswidrig zu erkennen.

