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Strafsatzanwendung des § 29 Abs. 1 LSD-BG bei wechselnder Arbeitnehmeranzahl

VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsbehördenZVG-Slg 2025/39ZVG 2025, 275 Heft 3 v. 21.8.2025

§ 29 Abs 1 LSD-BG 2016, § 19 VStG

Da die Tat als eine Verwaltungsübertretung anzusehen ist und die in § 29 Abs. 1 zweiter Satz LSD-BG bestimmten Voraussetzungen für deren Anwendung nicht zur gesamten Tatzeit vorlagen, ist § 29 Abs. 1 erster Satz LSD-BG anzuwenden.

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