§ 29 Abs 1 LSD-BG 2016, § 19 VStG
Da die Tat als eine Verwaltungsübertretung anzusehen ist und die in § 29 Abs. 1 zweiter Satz LSD-BG bestimmten Voraussetzungen für deren Anwendung nicht zur gesamten Tatzeit vorlagen, ist § 29 Abs. 1 erster Satz LSD-BG anzuwenden.

