Flächenvergrößerung oder -verkleinerung ohne wesentlichen Änderungen in Leistungsangebot oder apparativer Ausstattung als unwesentliche und daher bloß anzeigepflichte räumliche Veränderung
MaterienrechtSonstige MaterienZVG-Slg 2025/30ZVG 2025, 201 Heft 2 v. 25.6.2025