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Keine Verfassungswidrigkeit der Regelung des Verfalls nach dem Wiener Veranstaltungsgesetz 2020

MaterienrechtSicherheitswesenZVG-Slg 2025/27ZVG 2025, 190 Heft 2 v. 25.6.2025

§ 43 Abs 9 Wr Veranstaltungsgesetz 2020, § 19 VStG

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