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Nicht durch eine Zivilflugplatzbewilligung bestimmte Flächen als „Flugplatz“ iSd § 58 Abs 3 LFG

MaterienrechtVerkehrswesenZVG-Slg 2025/23ZVG 2025, 161 Heft 2 v. 25.6.2025

§ 9 LuftfahrtG 1958, § 58 LuftfahrtG 1958, § 68 LuftfahrtG 1958, § 80b LuftfahrtG 1958

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