Das Bauvorhaben des Autobahnprojekts Linzer Westring entfacht nicht bloß Diskussionen rund um das städtische Verkehrskonzept, sondern zeitigt im Zusammenhang mit einer gescheiterten Initiative eines Teils des Linzer Gemeindevolks spannende Fragen zur direkten Demokratie in den oö Statutarstädten. Diese ergeben sich nicht zuletzt aus den spärlichen einfach-gesetzlichen Regelungen für derartige Instrumente. Der vorliegende Beitrag widmet sich diesen Fragestellungen unter besonderer Beachtung der verfassungsrechtlichen Anforderungen.

