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Zur Strafbarkeit bei unterlassener Übermittlung der UID-Nummer der Geschäftspartner

MaterienrechtSonstige MaterienZVG-Slg 2025/16ZVG 2025, 96 Heft 1 v. 2.6.2025

§ 9 Abs 2 HStatG 1995, § 11 Abs 1 HStatG 1995

Auch die UID-Nummern der Geschäftspartner müssen auf der Basis des HStG 1995 und der Verordnung (EU) 2019/2152 des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken, übermittelt werden.

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