§ 9 Abs 2 HStatG 1995, § 11 Abs 1 HStatG 1995
Auch die UID-Nummern der Geschäftspartner müssen auf der Basis des HStG 1995 und der Verordnung (EU) 2019/2152 des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken, übermittelt werden.

