§ 6 iVm § 4 Abs. 6 der Verordnung des Magistrats der Stadt Wien betreffend stationslose elektrisch betriebene Klein- und Miniroller und stationslose Mietfahrräder pönalisiert nicht das verordnungswidrige Abstellen eines E-Scooters per se, sondern nur das Unterlassen des unverzüglichen Entfernens eines rechtswidrig abgestellten E-Scooters
MaterienrechtVerkehrswesenZVG-Slg 2025/11ZVG 2025, 78 Heft 1 v. 2.6.2025