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Informationen über laufende straf- und zivilgerichtliche Verfahren bilden keinen begründeteten Ablehnungsgrund nach § 6 Abs 2 Z 7 UIG

VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsbehördenZVG-Slg 2025/5ZVG 2025, 56 Heft 1 v. 2.6.2025

Art 6 EMRK, § 6 Abs 2 Z 7 UIG 1993

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