Die Empfehlung des europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Strafen und des Menschenrechtsbeirats bezieht sich nicht lediglich auf „herkömmliche Anhaltung“, sondern auch auf Anhaltungen zwecks Vorführung vor eine Behörde
MaterienrechtSicherheitswesenZVG-Slg 2024/71ZVG 2024, 551 Heft 6 v. 30.12.2024