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Die Empfehlung des europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Strafen und des Menschenrechtsbeirats bezieht sich nicht lediglich auf „herkömmliche Anhaltung“, sondern auch auf Anhaltungen zwecks Vorführung vor eine Behörde

MaterienrechtSicherheitswesenZVG-Slg 2024/71ZVG 2024, 551 Heft 6 v. 30.12.2024

§ 1 AnhO 1999, § 4 Abs 1 AnhO 1999, § 4 Abs 1a AnhO 1999, § 88 SPG, § 35 VStG

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