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Von der Amtsverschwiegenheit zur Informationsfreiheit

AufsätzeDr. Elisabeth DujmovitsZVG 2024, 511 Heft 6 v. 30.12.2024

Mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl I Nr 5/2024, mit dem das B-VG geändert und ein Informationsfreiheitsgesetz – IFG erlassen wird, mit 1. September 2025 werden die verfassungsgesetzliche Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit und die Auskunftspflicht der Verwaltung aufgehoben und durch eine proaktive Veröffentlichungspflicht und ein Grundrecht auf Informationszugang ersetzt.

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