Mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl I Nr 5/2024, mit dem das B-VG geändert und ein Informationsfreiheitsgesetz – IFG erlassen wird, mit 1. September 2025 werden die verfassungsgesetzliche Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit und die Auskunftspflicht der Verwaltung aufgehoben und durch eine proaktive Veröffentlichungspflicht und ein Grundrecht auf Informationszugang ersetzt.

