Ausgehend von den Grundprinzipien der Bundesverfassung beleuchtet der Beitrag den staatsorganisationsrechtlichen Zweck jeglichen Legitimationszusammenhangs anhand der VfGH-Rechtsprechung. Anschließend werden Formen und Grenzen von Aufsicht und Weisung näher untersucht. Zur Verdeutlichung der Aufsichtsrechte und Leitungsbefugnis innerhalb der Verwaltung werden abschließend Aufbau und Funktionsweise der Landesverwaltung am Beispiel des Amtes der Landesregierung als zentralem Geschäftsapparat eines obersten Organes dargestellt.

