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Bekanntgabe von Unfällen durch Lenker an Zulassungsbesitzer – nur eingeschränkte Verpflichtung nach dem KFG

MaterienrechtVerkehrswesenZVG-Slg 2024/59ZVG 2024, 455 Heft 5 v. 12.9.2024

§ 102 Abs 7 KFG

Die Vorschrift des § 102 Abs 7 KFG ist einschränkend auszulegen: Kommt es lediglich zum Eintritt eines Sachschadens im versicherten Fahrzeug des Zulassungsbesitzers und gibt es auch keine weiteren Unfallbeteiligten, besteht keine Notwendigkeit, dem Zulassungsbesitzer darüber eine Meldung zu erstatten.

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