Reformgedanken hinsichtlich der Kostenregelungen im Verwaltungsgerichtsverfahren sind nicht neu. Der Beitrag soll kein Gegenentwurf zu schon vorhandenen Vorschlägen sein, sondern eine Ergänzung. Versucht wird die Identifikation möglicher (zusätzlicher) Ansätze für eine Weiterentwicklung des einfachgesetzlichen Kostenrechts der VwG.