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Kindeswohl als Berücksichtigungskriterium bei einer Interessenabwägung nach § 9 BFA-VG

MaterienrechtFremden- und MigrationswesenZVG-Slg 2024/46ZVG 2024, 322 Heft 3 und 4 v. 9.8.2024

§ 57 AsylG 2005, § 9 BFA-VG, § 52 Abs 2 Z 2 FPG

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