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Bedachtnahme der Interessen und des Wohlergehens von Kindern im Zuge einer Einzelfallprüfung nach Art 8 EMRK bei der Erlassung einer Rückkehrentscheidung

MaterienrechtFremden- und MigrationswesenZVG-Slg 2024/43ZVG 2024, 306 Heft 3 und 4 v. 9.8.2024

§ 9 BFA-VG 2014, Art 133 Abs 4 B-VG, § 52 FrPolG 2005, Art 8 EMRK, § 34 Abs 1 VwGG

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