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Beachtung falscher Identitätsangaben zur Verhinderung aufenthaltsbeendender Maßnahmen bei der Interessenabwägung nach § 9 BFA-VG 2014

MaterienrechtFremden- und MigrationswesenZVG-Slg 2024/38ZVG 2024, 297 Heft 3 und 4 v. 9.8.2024

§ 57 Abs 1 AsylG 2005, § 9 BFA-VG 2014, § 52 FrPolG 2005, Art 8 EMRK

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