Erteilung eines Aufenthaltstitels bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen nach § 11 Abs 2 Z 1 bis 7 NAG, wenn dies zur Aufrechterhaltung des Privat- und Familienlebens gemäß Art 8 EMRK geboten ist
MaterienrechtFremden- und MigrationswesenZVG-Slg 2024/36ZVG 2024, 292 Heft 3 und 4 v. 9.8.2024