Einige asyl- und fremdenrechtliche (Sonder-)Verfahrensbestimmungen adressieren ausdrücklich Minderjährige und scheinen dazu bestimmt, dem Kindeswohl zu dienen. Diese Bestimmungen betreffen unter anderem ihre Prozessfähigkeit und gesetzliche Vertretung, Erleichterungen bei der Stellung von Anträgen, Ermittlungen, aber auch das Rechtsmittelverfahren. Eine strukturierte Aufbereitung der einschlägigen (Verfahrens-)Regelungen steht im Zentrum des vorliegenden Beitrags.