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Kindeswohlbezüge im besonderen Verfahrensrecht in Asyl- und Migrationsangelegenheiten

AufsätzeUniv.-Ass. Dr. Manuel Neusiedler**Dieser Beitrag beruht auf einem Teil des Vortrags „Das Kindeswohl im (Migrations-)Verfahrensrecht“, welchen der Verfasser gemeinsam mit Univ.-Prof. Dr. David Leeb am 25. 1. 2024 im Rahmen der Tagung „AMiKO – Asyl, Migration, Kindeswohl“ an der WU halten durfte. Der Verfasser dankt Assoz.-Prof.in Dr.in Martina Kofler- Schlögl sowie Univ.-Ass.in MMag.a Dr.in Ranjana Andrea Achleitner für ihre konstruktiven Rückmeldungen und Anregungen.ZVG 2024, 225 Heft 3 und 4 v. 9.8.2024

Einige asyl- und fremdenrechtliche (Sonder-)Verfahrensbestimmungen adressieren ausdrücklich Minderjährige und scheinen dazu bestimmt, dem Kindeswohl zu dienen. Diese Bestimmungen betreffen unter anderem ihre Prozessfähigkeit und gesetzliche Vertretung, Erleichterungen bei der Stellung von Anträgen, Ermittlungen, aber auch das Rechtsmittelverfahren. Eine strukturierte Aufbereitung der einschlägigen (Verfahrens-)Regelungen steht im Zentrum des vorliegenden Beitrags.

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