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Das Kindeswohl im Völker- und Unionsrecht

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Walter ObwexerZVG 2024, 170 Heft 3 und 4 v. 9.8.2024

Mit der Unterzeichnung der UN-Kinderrechte-Konvention im Jahr 1989 wurde eine richtungsweisende Entwicklung im Schutz der Rechte von Kindern eingeleitet. In den folgenden Jahren konnten weltweit schrittweise beachtliche Fortschritte erzielt werden. Kindern wurden zunehmend eigene Rechte eingeräumt. In der EU gehören der Schutz und die Förderung der Rechte des Kindes seit fünfzehn Jahren zu einem Kernziel. In Verfolgung dieses Ziel wurden zahlreiche Maßnahmen verabschiedet und ein hohes Schutzniveau erreicht. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Vorrang des Kindeswohls zu. Dies gilt auch – aber nicht nur – im Bereich des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Doch selbst in der Union sind Kinder nach wie vor Opfer verschiedener Formen von Gewalt sowie wirtschaftlicher und sozialer Ausgrenzung. Ein neuer, umfassender Ansatz soll sich ändernden Gegebenheiten und anhaltenden Herausforderungen Rechnung tragen.

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