Von Entscheidungen im Asyl- und Migrationsrecht sind vielfach auch Kinder betroffen, die mit oder ohne ihre Eltern und Familien nach Österreich gekommen sind. Sie sind in mehrfacher Hinsicht besonders schutzbedürftig. Diesen besonderen Schutz anerkennt und gewährleistet die Rechtsordnung auf verschiedenen rechtlichen Ebenen: im Völkerrecht durch die UN Kinderrechtskonvention, durch die Gewährleistungen der Europäischen Menschenrechtskonvention, die in Österreich zugleich als Verfassungsrecht gilt, im Recht der Europäischen Union insbesondere durch die Grundrechtecharta sowie durch Bestimmungen der einschlägigen Richtlinien und im nationalen Recht auf verfassungs- und einfachgesetzlicher Ebene. Die relevanten Bestimmungen sind in unterschiedlicher Weise aufeinander bezogen und miteinander verwoben und bilden ein komplexes Geflecht. Die Komplexität und Bedeutung dieser Rechtslage wird nicht zuletzt durch eine umfangreiche, insgesamt viertägige Seminarreihe für Verwaltungsrichterinnen und -richter der Österreichischen Akademie der Verwaltungsgerichtsbarkeit (ÖAVG) zum Kindeswohl deutlich.