Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz wird als Effizienzmultiplikator für die aktuell (noch überwiegend) manuell zu besorgende Arbeit erachtet. Unterstützend eingesetzt können sogenannte digitale Assistenzsysteme (auch) für die Verwaltung eine digitale Transformation bedeuten. Der vorliegende Beitrag versteht sich als Versuch, die zum Teil bereits im Einsatz befindlichen Systeme zu kategorisieren und kompetenzrechtliche Fragen in diesem Zusammenhang zu umreißen.