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Kein Wiederaufleben eines Aufenthaltstitels nach Verlust der Staatsbürgerschaft

MaterienrechtFremden- und MigrationswesenZVG-Slg 2023/88ZVG 2023, 432 Heft 6 v. 30.12.2023

§ 11 Abs 3 NAG-DV, § 10 Abs 3 NAG, § 4c AuslBG, Art 6 Abs 1 ARB 1/80, Art 7 Abs 1 ARB 1/80

Ein Aufenthaltstitel, der nach § 10 Abs 3 Z 2 NAG gegenstandslos geworden ist, weil der Fremde die österreichische Staatsbürgerschaft erworben hat, lebt nach Verlust der Staatsbürgerschaft nicht wieder auf.

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