§ 11 Abs 3 NAG-DV, § 10 Abs 3 NAG, § 4c AuslBG, Art 6 Abs 1 ARB 1/80, Art 7 Abs 1 ARB 1/80
Ein Aufenthaltstitel, der nach § 10 Abs 3 Z 2 NAG gegenstandslos geworden ist, weil der Fremde die österreichische Staatsbürgerschaft erworben hat, lebt nach Verlust der Staatsbürgerschaft nicht wieder auf.