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Schulpflichtverletzung als Dauerdelikt

MaterienrechtSonstige MaterienZVG-Slg 2023/81ZVG 2023, 381 Heft 5 v. 18.12.2023

§ 5 Schulpflichtgesetz 1985, § 11 Schulpflichtgesetz 1985, § 24 Schulpflichtgesetz 1985

Dauerdelikte enden mit Beendigung des rechtswidrigen Zustands. Wenngleich in schulfreien Zeiten keine Schulpflichtverletzungen vorgeworfen werden können, enden Übertretungen der Schulpflicht nicht an schulfreien Tagen, etwa am Samstag und Sonntag.

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