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Antragszurückweisung wegen fehlender Zustimmung der Grund- bzw Miteigentümer

MaterienrechtBauwesen und NaturschutzZVG-Slg 2023/77ZVG 2023, 367 Heft 5 v. 18.12.2023

§ 49a Oö BauO 1994, Art 133 Abs 4 B-VG

§ 49a Oö BauO 1994 weist keine planwidrige Lücke in Bezug auf die Grund- bzw Miteigentümerzustimmung auf, die im Wege der Analogie zu schließen wäre. Der Antragsteller hat in einem Verfahren nach § 49a Oö BauO 1994 keinen Nachweis der Zustimmung der weiteren Miteigentümer (Grundeigentümer) zu erbringen.

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