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Verletzung im Recht auf Ausreisefreiheit durch Verweigerung der Ausstellung eines Fremdenpasses

MaterienrechtFremden- und MigrationswesenZVG-Slg 2023/72ZVG 2023, 354 Heft 5 v. 18.12.2023

Art 2 4. ZPEMRK, § 88 Abs 1 FPG

Die Ausstellung eines Reisedokuments, das Fremden erlaubt, das Bundesgebiet zu verlassen, darf nur dann verweigert werden, wenn sich die Behörde davon überzeugt

Seite 354


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